Die umstrittene EU-Gesetzesnovelle 2006/24/EG, die eine Vorratsdatenspeicherung von sämtlichen zustande gekommenen Kommunikationsverbindungen aller EU-Bürger auf ein halbes Jahr festlegt, liegt im Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie (BMVIT) bis zum 21. Mai 2007 zur allgemeinen Begutachtung auf und wird danach in Österreich umgesetzt.

Die totale Überwachung auch bald in Österreich
Am 25. April 2007 langte die EU-Novelle 2006/24/EG beim BMVIT ein. Um das neue Bundesgesetzt zu verankern, musste das Telekommunikationsgesetzt 2003 – TKG 2003 geändert werden und liegt nun bis zum 21. Mai 2007 zur allgemeinen Begutachtung auf.
Kritische Stimmen
Allen kritischen Stimmen voran kreidet die österreichische Gesellschaft für Datenschutz ARGE Daten die Vorratsdatenspeicherung als mit den Grundwerten einer offenen Gesellschaft unvereinbar an. Laut ARGE Daten würden das Redaktions-, Anwalts- und Ärztegeheimnis verloren gehen. Als den großen Gewinner der Gesetzesnovelle sieht ARGE Daten die Wirtschaft, die Betriebsspionage auf Knopfdruck betreiben könne. Ebenso wäre es kriminellen Personen ein Leichtes die Permanentüberwachung zu umgehen, indem man einfach ein Wertkartenhandy verwendet beziehungsweise einen Mail-Provider außerhalb der USA und der EU wählt. Doch auch in den restlichen EU-Ländern werden kritische Meinungen laut, die bis zu Großdemonstrationen und Klagen am europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen.
Kostenfrage ungeklärt
Eine weitere Frage betrifft den Kostenfaktor der Vorratsdatenspeicherung. ARGE Daten prognostiziert Summen von 2-400 Millionen Euro pro Jahr. Wie hoch die Kosten jedoch tatsächlich sein werden, und wer letztendlich dafür aufkommen wird, ist noch unklar.
Geschichte
Am 14. Dezember 2005 beschlossen die Vertreter der EU-Staaten die Richtlinie 2006/24/EG, womit in Zukunft alle per SMS, Telefon und E-Mail zustande gekommenen Kommunikationsverbindungen der EU-Bürger auf ein halbes Jahr gespeichert, abgerufen und analysiert werden können. Ziel und Zweck der Novelle – die Speicherung von Telekommunikationsdaten zwecks Strafverfolgung, Terrorbekämpfung und Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Bis zum 15. September 2007 haben die Mitgliedsstaaten Zeit die Richtlinie 2006/24/EG in nationales Recht umzusetzen.

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